Auf dem Weg durch Schwäbisch Gmünd bin ich auf das Wahlplakat von Herrn Arnold gestoßen.
„Es geht um Sie“ steht da. – Ok, dachte ich, das probiere ich gleich einmal aus.
Ich habe an ihn eine eMail geschrieben, mit der Bitte um eine Einordnung aus seiner Sicht.

Preisfrage: Hat er geantwortet? Nö, hat er nicht.
Statt dessen bekam ich eine eMail von Dr. Stefan Kroboth, die möchte ich Ihnen auf keinen Fall vorenthalten:
Nach unserer Kenntnis habe ich eine gute Nachricht für Sie. Laut der Bauleitung sind keine weiteren Vollsperrungen mehr notwendig. Für die restliche Bauzeit ist daher zwar noch mit Beeinträchtigungen, jedoch nur von geringer Dauer zu rechnen, die sich im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahmepflicht im Straßenverkehr durchaus bewältigen lassen dürften. In diesem Zusammenhang habe ich daran zu erinnern, dass Aufgabe der Straße nicht nur ist, den Verkehr der bereits Ansässigen aufzunehmen und abzuwickeln, sondern gerade auch, Bautätigkeiten zu ermöglichen, mithin keines der betroffenen Interessen absoluten Vorrang beanspruchen kann.

Schauen wir die Email mal genauer an:
Erstens sind wir Ansässige, die Wortwahl ist interessant. Ansässigkeit ist ein juristischer Begriff aus mehreren Rechtsgebieten wie Steuerrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht usw.
Wir sind keine Anwohner, wir sind Ansässige.
Zweitens: Werfen wir einen Blick auf die Definition von Straße nach der STVO.
Um was für eine Straße handelt es sich hier?
Eine Wohnstraße? Dann müsste der Fahrverkehr eingeschränkt sein.
Eine Fahrbahn? Das bedeutet ein für den Fahrverkehr bestimmter Teil der Straße.
Ich könnte noch unendlich so weiter schreiben jedoch ist die Straße „Am Heuselbach“ einfach alles
und nichts aber vor allem ist sie eine Sackgasse, aus der es zu bestimmten Zeiten
kein Durchkommen gibt.

Jetzt hat diese schmale multifunktionale Sackgasse (Fahrbahn, Radweg,Gehweg)
auch noch Bautätigkeiten zu ermöglichen.
Lt. den Regelwerken muss eine Fahrbahn zwischen 2.75 und 3.75 breit sein.
Die Straße „Am Heuselbach“ ist insgesamt ca. 4,5 Meter breit, vielleicht sollte sie ja
mal eine grosszügige Einbahnstrasse werden. Auf älterem Kartenmaterial ist nämlich
eine Verbindung zwischen der Graf v. Rechberg Str. und dem Heimstättenweg am Ende
der Bebauung eingezeichnet. – Das wäre der rettende Bypass um die Baustelle.

Fazit:
Der Oberbürgermeister Richard Arnold hält nicht, was er auf seinem Wahlplakat verspricht,
es geht nicht um mich oder um uns „Ansässige“.
Und sein Assessor samt seinen juristischen Ausführungen passen genau zu dieser Haltung.
An einer Lösung ist hier niemand interessiert.
Herr Dario Thiem, Gegenkandidat, hat auf mein Anliegen geantwortet und ziemlich schnell erkannt,
worum es hier geht. Dafür bedanke ich mich wirklich sehr.